Oberlandesgericht Hamm, 2014-09-26, 3 RVs 72/14

3 RVs 72/14Tribunal supérieur26 sept. 2014

Regest

Mit dem Zusatz "für Rechtsanwalt (...), nach Diktat verreist" zu seiner Unterschrift unter die Revisionsbegründungsschrift übernimmt der unterzeichnende Rechtsanwalt nicht - wie für eine wirksame Revisionsbegründung erforderlich - die volle Verantwortung für deren Inhalt.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 3 RVs 72/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-26

Aktenzeichen: 3 RVs 72/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0926.3RVS72.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StPO § 345 Abs. 2

Leitsätze

Mit dem Zusatz "für Rechtsanwalt (...), nach Diktat verreist" zu seiner Unterschrift unter die Revisionsbegründungsschrift übernimmt der unterzeichnende Rechtsanwalt nicht - wie für eine wirksame Revisionsbegründung erforderlich - die volle Verantwortung für deren Inhalt.

Tenor

Die Revision wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.