Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-28, 3 Ws 366/14

3 Ws 366/14Tribunal supérieur28 oct. 2014

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 366/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-28

Aktenzeichen: 3 Ws 366/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1028.3WS366.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Der Beschluss des Vorsitzenden der 9. großen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld wird insoweit aufgehoben, als die akustische Besuchsüberwachung bei Besuchen der Ehefrau des Angeklagten L und seiner Schwester C sowie die Überwachung des Schriftverkehrs der vorgenannten Personen entfällt.

Es wird klargestellt, dass die übrigen Anordnungen des vorgenannten Beschlusses einschließlich der optischen Besuchsüberwachung auf-rechterhalten bleiben.

Insoweit wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.