Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-30, 28 U 199/13

28 U 199/13Tribunal supérieur30 oct. 2014

Regest

Abschluss eines Kaufvertrages durch eine ebay-Auktion. Schadensersatzpflichten bei dem vorzeitigen Abbruch einer ebay-Auktion.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 199/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-30

Aktenzeichen: 28 U 199/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1030.28U199.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Normen: BGB § 145; BGB § 117; BGB § 118; BGB § 433

Leitsätze

Abschluss eines Kaufvertrages durch eine ebay-Auktion.

Schadensersatzpflichten bei dem vorzeitigen Abbruch einer ebay-Auktion.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.09.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 855,00 EUR sowie weitere vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 100,56 EUR jeweils nebst Jahreszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 03.10.2012 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten werden zurückgewiesen.

Die in der ersten Instanz angefallenen Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 72% und der Kläger zu 28%. Die in der Berufungs-instanz angefallenen Kosten tragen die Beklagte zu 85% und der Kläger zu 15%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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