Oberlandesgericht Hamm, 2015-01-19, 5 U 47/14

5 U 47/14Tribunal supérieur19 janv. 2015

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 47/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-19

Aktenzeichen: 5 U 47/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0119.5U47.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 5.2.2014 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das erstinstanzliche Urteil ist jetzt ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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