Oberlandesgericht Hamm, 2015-01-29, 32 SA 86/14

32 SA 86/14Tribunal supérieur29 janv. 2015

Regest

Für die Klage eines Nichteigentümers und auch nicht anderweitig zu dem Grundstück selbst in rechtlichen Beziehungen Stehenden auf Befreiung des Grundstücks von einer Belastung ist ein dinglicher Gerichtsstand gem. § 24 Abs. 1 3. Fall ZPO nicht begründet. Im Streit steht dann nicht die dingliche Situation und Berechtigung an dem Grundstück, sondern (allein) eine schuldrechtliche Beziehung der Parteien.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 86/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-01-29

Aktenzeichen: 32 SA 86/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0129.32SA86.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: §§ 36 I Nr. 4 ZPO, 24 I 3. Fall ZPO

Leitsätze

Für die Klage eines Nichteigentümers und auch nicht anderweitig zu dem Grundstück selbst in rechtlichen Beziehungen Stehenden auf Befreiung des Grundstücks von einer Belastung ist ein dinglicher Gerichtsstand gem. § 24 Abs. 1 3. Fall ZPO nicht begründet. Im Streit steht dann nicht die dingliche Situation und Berechtigung an dem Grundstück, sondern (allein) eine schuldrechtliche Beziehung der Parteien.

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Bestimmung des zuständigen Gerichts wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Bestimmungsverfahrens trägt die Antragstellerin nach einem Verfahrenswert von 77.500 €.

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