Oberlandesgericht Hamm, 2015-03-05, 5 U 14/14

5 U 14/14Tribunal supérieur5 mars 2015

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 14/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-05

Aktenzeichen: 5 U 14/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0305.5U14.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19.12.2013 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, der Herausgabe des Pkw Porsche 911 Carrera S Cabriolet, Fahrzeug-Ident-Nr. WP###, durch die Staatsanwaltschaft Berlin an die Klägerin zuzustimmen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihr dadurch entstanden sind, dass der Beklagte nicht unmittelbar nach Klageerhebung (Zustellung 28.05.2013) der Herausgabe des Pkw Porsche Carrera S Cabriolet an sie gemäß Antrag Ziffer 1 zugestimmt hat.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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