15 W 138/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-05-11, 15 W 138/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-05-11, 15 W 138/15
15 W 138/15Tribunal supérieur11 mai 2015
Regest
Zu den Möglichkeiten der Auslegung eines Testaments, durch den die Erblasserin zwei Personen als Erben eingesetzt und nach dem Tode des Letztversterbenden von ihnen eine weitere Person als Nacherben berufen hat, jedoch gegenständlich beschränkt auf ein bezeichnetes Hausgrundstück, das nur einen Teil des Nachlasses ausmacht.
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 138/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-05-11
Aktenzeichen: 15 W 138/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0511.15W138.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 2084, BGB § 2087, BGB § 2100
Leitsätze
Zu den Möglichkeiten der Auslegung eines Testaments, durch den die Erblasserin zwei Personen als Erben eingesetzt und nach dem Tode des Letztversterbenden von ihnen eine weitere Person als Nacherben berufen hat, jedoch gegenständlich beschränkt auf ein bezeichnetes Hausgrundstück, das nur einen Teil des Nachlasses ausmacht.
Tenor
Der Erbschein vom 05.03.2015 wird eingezogen.
Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erheben.
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