Oberlandesgericht Hamm, 2016-02-16, 9 U 108/15

9 U 108/15Tribunal supérieur16 févr. 2016

Regest

Zur Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeug die der Unfallstelle vorgelagerte Fußgängerampel unter Missachtung des Rotlichts überquert und dann mit dem Fahrzeug zusammenstößt, welches vom rechten Parkstreifen aus nach links ein Wendemanöver über eine vierspurige Straße durchführt.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 108/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-16

Aktenzeichen: 9 U 108/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0216.9U108.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: §§ 7 I, 17 StVG, 115 I VVG, 1 II,; 10 StVO

Leitsätze

Zur Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeug die der Unfallstelle vorgelagerte Fußgängerampel unter Missachtung des Rotlichts überquert und dann mit dem Fahrzeug zusammenstößt, welches vom rechten Parkstreifen aus nach links ein Wendemanöver über eine vierspurige Straße durchführt.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.03.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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