Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-10, 9 U 53/15

9 U 53/15Tribunal supérieur10 mai 2016

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 53/15 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-10

Aktenzeichen: 9 U 53/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0510.9U53.15.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 06.02.2015 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage ist hinsichtlich des Zahlungsanspruchs gegen die Beklagten als Gesamtschuldner in der Hauptsache dem Grunde nach mit einem Haftungsanteil der Beklagten in Höhe von 80 % gerechtfertigt. Wegen des Betragsverfahrens wird die Sache zur Entscheidung an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin die weiteren Aufwendungen in Höhe eines Haftungsanteils von 80 % zu ersetzen, die ihr aus Anlass des Unfalls ihres Versicherten A am 12.04.2011 entstanden sind und zukünftig entstehen, soweit die Schadensersatzansprüche ihres Versicherten gegen die Beklagten gemäß § 116 SGB X auf sie übergegangen sind.

Die weitergehende Berufung der Klägerin und die Berufung des Beklagten zu 2) werden zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt, auch hinsichtlich der Kosten des Berufungsverfahrens, dem erstinstanzlichen Endurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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