Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-13, 15 W 594/15

15 W 594/15Tribunal supérieur13 mai 2016

Regest

Ein Nacherbe kann einzelne Nachlassgegenstände freigeben und so die Bindung des Vorerben hinsichtlich dieser Nachlassgegenstände aufheben. Eine solche Freigabe kann jedenfalls durch ein vertragliches Zusammenwirken von Vor- und Nacherbe bewirkt werden.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 594/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-13

Aktenzeichen: 15 W 594/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0513.15W594.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 2113, GBO § 51

Leitsätze

Ein Nacherbe kann einzelne Nachlassgegenstände freigeben und so die Bindung des Vorerben hinsichtlich dieser Nachlassgegenstände aufheben. Eine solche Freigabe kann jedenfalls durch ein vertragliches Zusammenwirken von Vor- und Nacherbe bewirkt werden.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, die in den vorgenannten Grundbüchern eingetragenen Nacherbenvermerke zu löschen.

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