Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-06, 1 Vollz(Ws) 340/16

1 Vollz(Ws) 340/16Tribunal supérieur6 oct. 2016

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz(Ws) 340/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-06

Aktenzeichen: 1 Vollz(Ws) 340/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1006.1VOLLZ.WS340.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Festsetzung des Geschäftswertes aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die Ablehnung des Antrags des Betroffenen auf Gewährung einer Ausführung nach § 53 Abs.1, Abs. 2 Nr.1 StVollzG NRW wegen Fluchtgefahr rechtsfehlerhaft erfolgt ist und damit rechtswidrig war.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und des Verfahrens erster Instanz sowie die dem Betroffenen in diesen Verfahren jeweils entstandenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.