5 RVs 12/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-09, 5 RVs 12/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-09, 5 RVs 12/17
5 RVs 12/17Tribunal supérieur9 mars 2017
Regest
Besondere Anforderungen an die Begründung bei der Verhängung von Jugendstrafe nach § 17 JGG.
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 5 RVs 12/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-09
Aktenzeichen: 5 RVs 12/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0309.5RVS12.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Normen: JGG § 17, § 18, § 54
Leitsätze
Besondere Anforderungen an die Begründung bei der Verhängung von Jugendstrafe nach § 17 JGG.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird hinsichtlich der beiden Angeklagten I und X im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Urteilsformel des angefochtenen Urteils wird dahin richtig gestellt, dass die Angeklagten I und X schuldig sind des Diebstahls in sechs Fällen, wobei es in drei Fällen beim Versuch blieb, sowie der vorsätzlichen Brandstiftung in drei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, tateinheitlich begangen mit versuchtem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Iserlohn zurückverwiesen.
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