Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-14, 10 U 62/16

10 U 62/16Tribunal supérieur14 mars 2017

Regest

Kann eine Erbin gegenüber einem Pflichtteilsanspruch mit einer zum Nachlass gehörenden Darlehensforderung gegen den Pflichtteilsberechtigten aufrechnen, muss sie keinen Pflichtteil zahlen.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 10 U 62/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-14

Aktenzeichen: 10 U 62/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0314.10U62.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Normen: §§ 387ff, 488, 1922, 2303, 2311 BGB

Leitsätze

Kann eine Erbin gegenüber einem Pflichtteilsanspruch mit einer zum Nachlass gehörenden Darlehensforderung gegen den Pflichtteilsberechtigten aufrechnen, muss sie keinen Pflichtteil zahlen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13.07.2016 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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