Oberlandesgericht Hamm, 2017-09-14, 10 U 1/17

10 U 1/17Tribunal supérieur14 sept. 2017

Regest

Erben können ein vom Erblasser aus der (künftigen) Erbmasse verschenktes Wiesengrundstück herausverlangen, wenn der Erblasser kein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse an der Schenkung hatte.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 10 U 1/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-14

Aktenzeichen: 10 U 1/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0914.10U1.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Normen: §§ 2287 I i.V.m. 812ff BGB

Leitsätze

Erben können ein vom Erblasser aus der (künftigen) Erbmasse verschenktes Wiesengrundstück herausverlangen, wenn der Erblasser kein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse an der Schenkung hatte.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 29.11.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Münster (08 O 276/15) wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 70.000,- € abzuwenden, soweit nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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