Oberlandesgericht Hamm, 2017-09-21, 28 U 170/15

28 U 170/15Tribunal supérieur21 sept. 2017

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 170/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-21

Aktenzeichen: 28 U 170/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0921.28U170.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 31.08.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin wird auf die Widerklage des Beklagten verurteilt, an den Beklagten

1.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.11.2015 zu zahlen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern der Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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