Oberlandesgericht Hamm, 2017-10-20, 9 U 3/17

9 U 3/17Tribunal supérieur20 oct. 2017

Regest

1. Nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der mündlichen Verhandlung kann, wenn die Parteien einmal nach § 137 ZPO wirksam Anträge gestellt haben, eine Wiederholung der Antragstellung in einem späteren mündlichen Termin grundsätzlich unterbleiben. 2. Stellt der Kläger und Widerbeklagte im Fortsetzungstermin mit Blick auf die vom Gericht bejahte Prozessunfähigkeit des Beklagten keinen Sachantrag zur eigenen Klage, beantragt er vielmehr die Unterbrechung des Verfahrens, mangelt es auch dann an einem wirksam gestellten Sachantrag, wenn der Kläger in dem vorangegangenem Termin einen Sachantrag zur mündlichen Verhandlung gestellt und zur Sache verhandelt hat.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 3/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-20

Aktenzeichen: 9 U 3/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1020.9U3.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: § 308 Abs. 1 ZPO

Leitsätze

Nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der mündlichen Verhandlung kann, wenn die Parteien einmal nach § 137 ZPO wirksam Anträge gestellt haben, eine Wiederholung der Antragstellung in einem späteren mündlichen Termin grundsätzlich unterbleiben.

Stellt der Kläger und Widerbeklagte im Fortsetzungstermin mit Blick auf die vom Gericht bejahte Prozessunfähigkeit des Beklagten keinen Sachantrag zur eigenen Klage, beantragt er vielmehr die Unterbrechung des Verfahrens, mangelt es auch dann an einem wirksam gestellten Sachantrag, wenn der Kläger in dem vorangegangenem Termin einen Sachantrag zur mündlichen Verhandlung gestellt und zur Sache verhandelt hat.

Tenor

Auf die Berufung der Parteien wird das am 30.11.2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen einschließlich des ihm zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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