Oberlandesgericht Hamm, 2018-10-26, 32 SA 48/18

32 SA 48/18Tribunal supérieur26 oct. 2018

Regest

Ein Verweisungsbeschluss kann unverbindlich sein, wenn das verweisende Gericht das für den allgemeinen Gerichtsstand eines Beklagten zuständige Gericht fehlerhaft und ohne Überprüfung ermittelt, so dass die Verweisung offenbar irrtümlich an ein unzuständiges Gericht erfolgt.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 48/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-10-26

Aktenzeichen: 32 SA 48/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1026.32SA48.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: §§ 36 I Nr. 6, 281 II S. 4 ZPO

Leitsätze

Ein Verweisungsbeschluss kann unverbindlich sein, wenn das verweisende Gericht das für den allgemeinen Gerichtsstand eines Beklagten zuständige Gericht fehlerhaft und ohne Überprüfung ermittelt, so dass die Verweisung offenbar irrtümlich an ein unzuständiges Gericht erfolgt.

Tenor

Örtlich zuständig ist das Landgericht Memmingen.

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