20 U 37/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-15, 20 U 37/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-15, 20 U 37/18
20 U 37/18Tribunal supérieur15 mars 2019
Regest
Für die Beurteilung der „medizinischen Notwendigkeit“ eines Rücktransports sind maßgeblich die seinerzeitigen Erkenntnismöglichkeiten des Versicherungsnehmers oder der für diesen handelnden Personen. Wenn der Versicherer Schutz ablehnt und der Versicherungsnehmer das Ergebnis gebotener Erkundigungen beachtet, kann der Versicherer sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass es auch noch andere Handlungsmöglichkeiten gegeben hätte.
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 37/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-15
Aktenzeichen: 20 U 37/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0315.20U37.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Leitsätze
Für die Beurteilung der „medizinischen Notwendigkeit“ eines Rücktransports sind maßgeblich die seinerzeitigen Erkenntnismöglichkeiten des Versicherungsnehmers oder der für diesen handelnden Personen. Wenn der Versicherer Schutz ablehnt und der Versicherungsnehmer das Ergebnis gebotener Erkundigungen beachtet, kann der Versicherer sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass es auch noch andere Handlungsmöglichkeiten gegeben hätte.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 08. Februar 2018 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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