Oberlandesgericht Hamm, 2019-11-14, 24 W 4/19

24 W 4/19Tribunal supérieur14 nov. 2019

Regest

Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens können auch die auf ein Grundstück einwirkenden Geräuschimmissionen sein.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 24 W 4/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-11-14

Aktenzeichen: 24 W 4/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1114.24W4.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Leitsätze

Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens können auch die auf ein Grundstück einwirkenden Geräuschimmissionen sein.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 03.01.2019 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen, dem die erforderlichen Anordnungen übertragen werden.

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