Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 433/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-21
Aktenzeichen: 15 W 433/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0121.15W433.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 2110 Abs. 2, 2113; GBO § 51
Leitsätze
Ist mehreren Vorerben durch notarielle Verfügung von Todes wegen ein Vorausvermächtnis an einem Grundstück zugewandt worden und erfolgt die Übertragung dieses Grundstücks in Erfüllung dieses Vorausvermächtnisses, so ist die Entgeltlichkeit dieser Verfügung nachgewiesen.
Bei einer Mehrheit von Vorerben ist das Vorausvermächtnis nicht in dem Erbschein aufzunehmen.
Tenor
Die Zwischenverfügung wird aufgehoben.