Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 2 RBs 291/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-02-04
Aktenzeichen: 2 RBs 291/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0204.2RBS291.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs zugelassen.
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Schwerte zurückverwiesen.