Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 270/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-02-13
Aktenzeichen: 20 U 270/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0213.20U270.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Normen: VVG § 81
Leitsätze
Versichern zwei Versicherungsnehmer Grundeigentum, welches in ihrer beider Miteigentum steht, und führt einer von ihnen vorsätzlich den Versicherungsfall herbei, so ist der Versicherer leistungsfrei (§ 81 VVG). Das gilt auch nach Trennung einer Lebensgemeinschaft und auch dann, wenn bereits eine Teilungsversteigerung beantragt war.
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.