Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 27 W 26/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-04-06
Aktenzeichen: 27 W 26/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0406.27W26.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: § 40 GmbHG; § 2 GesLV
Leitsätze
Das Fehlen einer Veränderungsspalte steht der Aufnahme der eingereichten Gesellschafterliste in das Handelsregister nicht entgegen.
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 14.02.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Registergericht –Dortmund vom 23.01.2020, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 19.02.2020, aufgehoben.
Der Wert der Beschwerde wird auf 5.000,00 € festgesetzt.