Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 39/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-04-28
Aktenzeichen: 2 WF 39/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0428.2WF39.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 76 I, 78 II, 151 Nr. 2, 165 FamFG; §§ 114 ff. ZPO
Leitsätze
In einem Umgangsvermittlungsverfahren kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Einzelfall dann geboten sein, wenn die Elternbeziehung nachhaltig gestört und besonders konfliktbehaftet ist.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Marl vom 06.02.2020 (Az. 20 F 10/20) abgeändert.
Der Kindesmutter wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsvermittlungsverfahren unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin E in S bewilligt.