Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 5 RVs 31/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-05-05
Aktenzeichen: 5 RVs 31/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0505.5RVS31.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Normen: § 263 StGB
Leitsätze
Der Kunde, der beim Kauf eines Gebrauchtwagens über Umstände, die den Verkehrswert (Marktwert) des Fahrzeugs maßgeblich mitbestimmen, getäuscht und dadurch zum Kaufabschluss bewogen wird, erleidet einen Schaden regelmäßig nur dann, wenn das Fahrzeug objektiv den vereinbarten Preis nicht wert ist.
Tenor
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- Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
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- Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an eine andere Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.