Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 3/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-05-20
Aktenzeichen: 32 SA 3/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0520.32SA3.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO
Leitsätze
Der Antrag auf Gerichtsstandbestimmung für eine Klage auf Zustimmung zur Auskehrung eines hinterlegten Geldbetrages ist mangels Rechtsschutzinteresse zurückzuweisen, wenn der infrage stehende Geldbetrag bereits ausgekehrt wurde und es keinen hinterlegten Geldbetrag mehr gibt.
Tenor
Der Antrag auf Gerichtsstandbestimmung wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.