Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 86/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-05-26
Aktenzeichen: 4 Ws 86/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0526.4WS86.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: StGB § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Leitsätze
Bei besonders sicherheitsrelevanten Delikten, wie Delikten im Bereich der organisierten Kriminalität, sind erhöhte Anforderungen an eine günstige Prognose i.S.v. § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB zu stellen
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.