Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 277/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-06-18
Aktenzeichen: 15 W 277/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0618.15W277.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GBO §§ 18 Abs.1, 23; BGB § 874 S.1
Leitsätze
Zur - bejahten - Zulässigkeit einer Zwischenverfügung bei einer Berichtigungsbewilligung.
Zur (hier: verneinten) Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung in dem Fall, dass es um die Bestandsvoraussetzungen des einzutragenden Rechts (hier: lebenslängliche Reallast) geht (Abweichung zu OLG Köln FGPrax 2018, 157).
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.