Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 25 W 76/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-06-19
Aktenzeichen: 25 W 76/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0619.25W76.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
- Der Kostenfestsetzungsbeschluss wird teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Vergleichs des Landgerichts Bielefeld vom 19.11.2018 sind von der Klägerin 856,56 € – achthundertsechsundfünfzig Euro und sechsundfünfzig Cent – nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 26.11.2018 an die Beklagte zu 2) zu erstatten.
- Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben