Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 179-181/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-07-02
Aktenzeichen: 5 Ws 179-181/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0702.5WS179.181.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Normen: § 178 GVG
Leitsätze
Wiederholte Ungebühr im Rahmen einer Hauptverhandlung darf jeweils einzeln geahndet werden.
Tenor
Die Beschwerden werden auf Kosten des Angeklagten mit der Maßgabe verworfen, dass für den Fall, dass die Ordnungsgelder von 500,00 Euro und 600,00 Euro nicht beigetrieben werden können, jeweils ersatzweise für 100,00 Euro ein Tag Ordnungshaft verhängt wird.