Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 380/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-11-18
Aktenzeichen: 1 Ws 380/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1118.1WS380.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: GVG § 51 Abs. 1
Leitsätze
Allein wiederholte und auch deutliche bzw. harsche justizkritische Äußerungen, welche noch von der Meinungsfreiheit des Art. 5 GG gedeckt sind und sich nicht auf bloße Herabsetzungen oder Beleidigungen reduzieren, rechtfertigen eine Amtsenthebung eines Schöffen nicht.
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Staatskasse hat dem Schöffen die im vorliegenden Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.