Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 8/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-05-10
Aktenzeichen: 31 U 8/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0510.31U8.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit, hierzu innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses Stellung zu nehmen. Innerhalb der Frist mag mitgeteilt werden, ob die Berufung aus Gründen der Kostenersparnis zurückgenommen wird.