Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 81/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-06-01
Aktenzeichen: 34 U 81/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0601.34U81.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen
vom 01.07.2020 -2 0 9/20- wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil ist -ebenso wie das angefochtene Urteil- vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.