Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 155/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-08-25
Aktenzeichen: 12 UF 155/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0825.12UF155.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen
Tenor
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Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengericht – Kamen vom 29.04.2019 wird in Hinblick auf den Versorgungsausgleich zurückgewiesen.
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Klarstellend wird festgestellt, dass sich die Beschwerde der Antragstellerin in Bezug auf den nachehelichen Unterhalt erledigt hat.
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Von Amts wegen wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Kamen in Ziffer 2. der angefochtenen Entscheidung wie folgt ergänzt:
Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei Pensionskasse H AG findet nicht statt.
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Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 36.400,00 € festgesetzt
(nachehelicher Unterhalt: 32.400,00 €; Versorgungsausgleich: 4.400,00 €)
- Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.