Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 4 RVs 124/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-12-02
Aktenzeichen: 4 RVs 124/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:1202.4RVS124.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: JGG § 55; StPO § 344 Abs. 1
Leitsätze
Bei dem gesetzlich im Angriffsziel begrenzten Rechtsmittel nach § 55 JGG muss sich diesem mit der gebotenen Sicherheit entnehmen, dass nach Ansicht des Beschwerdeführers die Schuldfrage rechtlich oder tatsächlich falsch vom Tatrichter beantwortet wurde oder die Sanktion selbst rechtswidrig sein soll.
Tenor
Die Revision wird als unzulässig verworfen.
Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten und Auslagen seines Rechtsmittels aufzuerlegen (§ 74 JGG).