Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 4 RBs 387/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-12-16
Aktenzeichen: 4 RBs 387/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:1216.4RBS387.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird hinsichtlich der Verurteilung des Betroffenen wegen eines am 06.01.2021 begangenen fahrlässigen Verstoßes gegen §§ 18 Abs. 2 Nr. 2, 3 Abs. 2 Nr. 1 CoronaSchVO NW und wegen der am 07.01.2021 und 08.01.2021 begangenen vorsätzlichen Verstöße gegen §§ 18 Abs. 2 Nr. 2, 3 Abs. 2 Nr. 1 CoronaSchVO NW zugelassen und die Sache insgesamt dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden übertragen.
- Entscheidung des mitunterzeichnenden Richters (..) als Einzelrichter -
Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an das Amtsgericht Paderborn zurückverwiesen.