Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 125/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-01-20
Aktenzeichen: 12 UF 125/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0120.12UF125.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Familiensenat
Tenor
- Auf die Beschwerde der Kindesmutter vom 22.05.2019 wird der am 18.04.2019 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht – Warendorf wie folgt abgeändert:
Der Antrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.
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Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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Der Beschwerdewert wird auf 2.000,- € festgesetzt.