Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 5/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-04-06
Aktenzeichen: 20 U 5/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0406.20U5.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Leitsätze
zu einer Belehrung nach § 8 VVG, wenn der Versicherungsnehmer einem sofortigen Beginn des Versicherungsschutzes zugestimmt hat
Die Angabe, dass im Falle einer Rückabwicklung ggf. auch Nutzungen herauszugeben sind, ist dann nicht erforderlich.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 09.12.2021 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 7.000,- € festgesetzt.