Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 7 U 1/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-04-12
Aktenzeichen: 7 U 1/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0412.7U1.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: § 7 StVG
Leitsätze
Allein die Umstände eines lohnenden Streifschadens mit geringem Verletzungsrisiko unter Einsatz typischerweise bei einem manipulierten Unfall eingesetzter Fahrzeuge sowie zwei Unfallereignisse innerhalb von zwei Wochen genügen nicht zwingend – so hier – für die Annahme einer Einwilligung in einen Verkehrsunfall.
Tenor
Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.