Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 86/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-05-24
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 86/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0524.1VOLLZ.WS86.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in erster Instanz und des Rechtsbeschwerdeverfahrens fallen dem Betroffenen zur Last (§ 121 Abs. 2 StVollzG).