Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 5 RBs 181/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-06-30
Aktenzeichen: 5 RBs 181/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0630.5RBS181.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Normen: OWiG § 72 Abs. 6
Leitsätze
Die Frage, ob das Amtsgericht zu Recht oder zu Unrecht von einer Begründung nach § 72 Abs. 6 OWiG abgesehen hat bzw. ob die Voraussetzungen dieser Vorschrift vorlagen, ist eine Frage des Verfahrensrecht und im Rechtsbeschwerdeverfahren (nur) auf eine Verfahrensrüge hin zu überprüfen.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an das Amtsgericht Hattingen zurückverwiesen.