Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 29 U 58/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-07-17
Aktenzeichen: 29 U 58/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0717.29U58.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag der Beklagten auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 03.11.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Bielefeld (9 0 253/21) wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.