Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 7 U 57/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-11-11
Aktenzeichen: 7 U 57/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:1111.7U57.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 08.03.2023 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg, Az.: 4 O 306/21, wird gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt auf 6.000,00 EUR.