Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 204/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-06-25
Aktenzeichen: 3 Ws 204/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0625.3WS204.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StPO § 473 Abs. 1 S. 1; Abs. 2 S. 1
Leitsätze
Zur Kostentragungspflicht der Staatskasse bei einem erfolgreichen Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft mit dem eine auf Antrag der Staatsanwaltschaft ergangene unrichtige Entscheidung korrigiert wird.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Beschwerdeverfahrens trägt die Staatskasse.