Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 5 ORbs 132/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-07-02
Aktenzeichen: 5 ORbs 132/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0702.5ORBS132.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Bußgeldsachen
Normen: § 38 Abs. 1 S. 2 StVO
Leitsätze
Es liegt ein Darstellungsmangel vor, wenn das Tatgericht es im Hinblick auf die Verpflichtung des Verkehrsteilnehmers, freie Bahn für das Wegerechtsfahrzeug zu schaffen, unterlässt, ausreichende Feststellungen zur konkreten Verkehrssituation zu treffen.
Tenor
Das Urteil des Amtsgerichts Borken vom 13.03.2024 wird mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Borken zurückverwiesen (§ 79 Abs 6 OWiG).