Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 1 WF 124/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-09-03
Aktenzeichen: 1 WF 124/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0903.1WF124.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bad Oeynhausen vom 02.07.2024 (23 F 144/23) dahin abgeändert, dass der Verfahrenswert für die Ehescheidung auf 16.650 € und der Verfahrenswert für die Folgesache Versorgungsausgleich auf 9.450 € festgesetzt werden.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.