Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 7 U 81/23 — Hinweisschreiben
Entscheidungsdatum: 2025-01-30
Aktenzeichen: 7 U 81/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0130.7U81.23.00
Dokumenttyp: Hinweisschreiben
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: StVG § 7; StVO § 9 Abs. 5; § 1 Abs. 2; § 5 Abs. 4
Leitsätze
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- Hält ein Fahrer seinen Pkw am rechten Fahrbahnrand kurzzeitig an, um sodann mit weiterem Ausschlag in die Fahrbahn rückwärts zum Wenden in eine Einfahrt zu setzen, muss er nach § 9 Abs. 5 Var. 3 und Var. 2 StVO jede Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer – insbesondere des nachfolgenden Verkehrs – ausschließen.
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- Zum notwendigen Seitenabstand bei der Vorbeifahrt an einem zunächst nur am Fahrbahnrand haltenden Pkw
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufungen des Klägers und der Beklagten auf ihre Kosten gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.
Beide Parteien erhalten Gelegenheit, binnen drei Wochen nach Zugang dieses Hinweises Stellung zu nehmen.