Oberlandesgericht Köln, 1991-02-27, 16 U 105/90

16 U 105/90Tribunal supérieur27 févr. 1991

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 U 105/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-02-27

Aktenzeichen: 16 U 105/90

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0227.16U105.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten zu 1) bis 3) gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom l0. Juli 1990 - 3 0 511/89 ‑ wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlußberufung des Klägers wird das vorbezeichnete Urteil teilweise abgeändert :

Die Beklagten zu 1) bis 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger über den zuerkannten Betrag hinaus weitere 2.526,25 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26.11.1988 zu zahlen.

Die Beklagten zu 2) und 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger noch weitere 2.000,- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 13.11.1989 zu zahlen.

Die weitergehende Anschlußberufung wird zurückgewiesen.

Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/5 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 3/5.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 1/3 und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 2/3 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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