5 U 166/91•Oberlandesgericht Köln, 1992-10-29, 5 U 166/91
Oberlandesgericht Köln, 1992-10-29, 5 U 166/91
5 U 166/91Tribunal supérieur29 oct. 1992
Regest
Bei mehreren prozessualen Ansprüchen wird durch die Einlegung eines Rechtsmittels der Eintritt der Rechtskraft zunächst einmal auch im Hinblick auf diejenigen Teile des angefochtenen Urteils gehemmt, die ausweislich der Berufungsanträge nicht angefochten werden. Das gilt jedenfalls, soweit später eine zulässige Berufungserweiterung möglich ist.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 5 U 166/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-10-29
Aktenzeichen: 5 U 166/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1029.5U166.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: RECHTSKRAFT; HEMMUNG; RECHTSMITTEL
Leitsätze
Bei mehreren prozessualen Ansprüchen wird durch die Einlegung eines Rechtsmittels der Eintritt der Rechtskraft zunächst einmal auch im Hinblick auf diejenigen Teile des angefochtenen Urteils gehemmt, die ausweislich der Berufungsanträge nicht angefochten werden. Das gilt jedenfalls, soweit später eine zulässige Berufungserweiterung möglich ist.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 17. September 1991 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 422/90 - unter Aufhebung des die Berufung zurückweisenden Versäumnisurteils des Senats vom 21. Mai 1992 teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 22 % und der Kläger 78 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte, mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis des Klägers im Termin vom 21. Mai 1992 entstanden sind; diese trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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