Oberlandesgericht Köln, 1992-12-07, 19 U 163/91

19 U 163/91Tribunal supérieur7 déc. 1992

Regest

1. Das massierte Zusammentreffen bestimmter Umstände kann die Überzeugung begründen, daß ein Verkehrsunfall manipuliert wurde. 2. Die Bestimmung des § 3 Nr.8 PflVersG, wonach ein rechtskräftiges Urteil, in dem festgestellt wird, daß einem Dritten ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zusteht, auch zu Gunsten des Versicherungsnehmers wirkt, wenn es zwischen dem Dritten und dem Versicherer ergeht, findet auch Anwendung, wenn über die Ansprüche des Dritten gegen den Versicherungsnehmer und den Versicherer gleichzeitig entschieden wird.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 19 U 163/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-12-07

Aktenzeichen: 19 U 163/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1207.19U163.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: PFLVERSG § 3 NR. 8; ZPO § 286

Leitsätze

  1. Das massierte Zusammentreffen bestimmter Umstände kann die Überzeugung begründen, daß ein Verkehrsunfall manipuliert wurde.
  2. Die Bestimmung des § 3 Nr.8 PflVersG, wonach ein rechtskräftiges Urteil, in dem festgestellt wird, daß einem Dritten ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zusteht, auch zu Gunsten des Versicherungsnehmers wirkt, wenn es zwischen dem Dritten und dem Versicherer ergeht, findet auch Anwendung, wenn über die Ansprüche des Dritten gegen den Versicherungsnehmer und den Versicherer gleichzeitig entschieden wird.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27. Juni 1991 verkündete Urteil der 21. Zi-vilkammer des Landgerichts Köln - 21 O 193/90 - wird auf seine Kosten zurückgewie-sen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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